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Checkliste Gesundheits-Apps: Können sie die Patientensicherheit verbessern?

Geschrieben von ursula.kramer am Montag, 24. September 2018 - 18:45

Das Angebot ist riesig, die Spannbreite der Einsatzgebiete von Gesundheits-Apps vielfältig - von der Gesundheitsaufklärung bis zu Diagnose und Therapie. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind Gesundheits-Apps unreguliert. Sie gelangen ohne Prüfung auf Richtigkeit der medizinischen Inhalte in die App-Stores. Das ruft jetzt auch die Patientenschützer auf den Plan. In Deutschland (1), Österreich (2) und der Schweiz (3) wollen sie mit einer gemeinsamen Checkliste Orientierung geben, Patienten helfen, vertrauenswürdige Apps zu finden.

Was ist neu? Vergleich mit etablierten Checklisten bzw. Kriterienkatalogen

Die neuerlich von den Patientenschützern veröffentlichte Checkliste liefert keine neuen Kriterien. Schon 2013 haben sich HealthOn (Ehrenkodex), die afgis e. V., das ZTG (appcheck.de) und das PLRI (app synopsis) – vier Pioniere auf diesem Gebiet – auf ein Gesundheits-Apps Factsheet verständigt (4). Verbrauchern und Patienten soll es mit überprüfbaren Kriterien möglich sein, sichere und vertrauenswürdige Gesundheits-Apps erkennen zu können. Bereits 2015 hat HealthOn eine Checkliste entwickelt – zunächst als Teil eines Patientenrategebers (5), wenig später als interaktive Checkliste, die online über das Portal HealthOn als Entscheidungstool zur Verfügung steht (6).

Dass sich Patientenschützer aus Österreich, der Schweiz und Deutschland nun explizit diesem Thema annehmen, kann als Zeichen dafür gewertet werden, dass die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung Fahrt aufnimmt. Der politische Druck wächst, von offizieller Seiten Orientierung zu geben (7). Die Checkliste im PDF-Format (!), können Nutzer auf den Plattformen der Organisationen herunterladen.

Für welche Gesundheits-Apps lässt sich die APS-Checkliste nutzen?

Gesundheits-Apps werden sehr unterschiedlich genutzt. Nutzung und Funktionsumfang variieren von App zu App erheblich und damit auch die Risiken für den Nutzer. Die APS-Checkliste macht in diesem Punkt keinen Unterschied. Eine App soll grundsätzlich nicht zur Diagnose, sondern lediglich zur Therapieunterstützung genutzt werden, so die Empfehlung der Patientenschützer. Dass es bisher kaum Apps gibt, die zu Diagnosezwecken angeboten werden, lassen die Patientenschützer außer Acht.

Verzichtbare Empfehlungen

Die Checkliste ist recht lang. Es finden sich darin Anforderungen, die grundsätzlich für jede App gelten und die von Patienten in der Regel ohnehin intuitiv berücksichtigt werden, und damit verzichtbar sind:

  • „Stabil laufen, ohne Abstürze“. Wenn eine App technisch nicht funktioniert, merkt das der Nutzer selbst oder er erkennt es vorab an den negativen Kommentaren und schlechten Bewertungen anderer Nutzer. Die Toleranz, fehlerhafte App zu nutzen, ist sehr gering.
  • „Positive Bewertungen anderer Nutzer“. Aus Nutzerbefragungen ist bekannt (8), dass Bewertungen und Kommentare von Nutzern ohnehin als wichtigste Orientierungshilfen genutzt werden.
  • „Berechtigungen – nicht mehr als notwendig“. Mittlerweile werden Berechtigungen erst im Verlauf der App-Nutzung angefordert – und nicht wie früher direkt beim Download. Will ein Nutzer z. B. einen Arzt in seiner Region suchen, muss er die Berechtigung dafür erteilen – z. B. Standortdienst nutze. Stimmt der Nutzer nicht zu, kann er diese Funktion nicht nutzen.
    Konstruktiv im Sinne der Patientensicherheit wäre eine konkrete Forderung an die App-Anbieter. Wenn beim ersten Starten der App in einem Tutorial z. B. erklärt wird, welche Funktionen die App bietet, könnten in diesem Kontext auch die Berechtigungen dargestellt werden, die für die Nutzung dieser Funktionen erforderlich sind. Beispiel: „Wenn Sie die regionale Arztsuche nutzen wollen, müssen wir wissen, wo Sie sich befinden, d. h. Ihren Standort ermitteln. Dazu benötigen wir von Ihnen die Berechtigung „Standortdienste nutzen“.

APS-Checkliste Gesundheits-Apps: Empfehlungen bleiben z. T. unkonkret

Siegel/Zertifikate/Kriterienkataloge: Was nützt es, Patienten pauschal auf Siegel, Zertifikate und Bewertungskriterien hinzuweisen, ohne diese konkret zu benennen und einzuordnen? Was kann sich der Nutzer unter einem „vertrauenswürdigen“ Siegel vorstellen? Erwarten die Patientenschützer, dass sich Patienten die Kriterienkataloge anschauen und sich dann selbst ein Bild machen? Wenn ja, warum verlinken sie in der Checkliste dann nicht auf diese Kataloge? DiaDigital – die Seite, die im Literaturverzeichnis der APS-Checkliste aufgeführt ist, war z. B. wochenlang offline (9), der Kriterienkatalog von Diadigital zur Prüfung findet sich auf einer anderen Website, der des ZTGs (Zentrum für Telematik und Telemedizin im Gesundheitswesen). Welche der Kriterien für eine Zertifizierung durch DiaDigital erfüllt sein müssen, bleibt unklar (10). Auch ein Hinweis auf den Kriterienkatalog, den Fraunhofer Fokus im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums zur Orientierung für medizinischen Fachgesellschaften entwickelt hat, ist ohne Link wertlos. Denn über die Internetsuche ist dieser Kriterienkatalog nicht auffindbar (11). ·

Werbefreiheit & Unabhängigkeit der gesundheitsbezogenen Inhalten

Nutzt eine App Werbeeinblendungen, erscheint im Store (Google Play) beim App-Name der Hinweis „Enthält Werbung“. Google verpflichtet die Anbieter diesbezüglich zur Selbstauskunft. Sehr wenige Gesundheits-Apps zeigen Produkteinblendungen (12,13), diese Einblendungen als Werbung zu identifizieren, ist einfach. Sehr viel schwieriger ist es, Schleichwerbung zu erkennen, d. h. wenn Anbieter einseitig für eine bestimmte Therapie werben, ohne dass ein Produktname genannt wird. Ein Finanzierungshinweis von Seiten des App-Anbieters, der einen Interessenkonflikt offenbaren könnte, fehlt in der Regel, es gibt immer noch sehr wenige Anbieter, die in diesem Punkt transparent informieren (Ehrenkodex).

Impressum & Kontakt

Da nur sehr wenige Gesundheits-Apps von bekannten Anbietern stammen, z. B. von Krankenkassen, Selbsthilfeorganisationen oder öffentlichen Institutionen, ist der Nutzer auf die Informationen im Impressum angewiesen, um zu wissen, wem er seine Daten anvertraut.
Nur wenn der Vertragspartner bekannt ist, lassen sich Rechte gegen den Anbieter durchsetzen. Nicht in allen Ländern gibt es eine Impressumspflicht. Wenn solche Apps ins Deutsche übersetzt sind, sollten man zum Schutz deutschsprachiger Nutzer trotzdem auf ein Impressum drängen.

Datenschutzerklärung

Beim Einstellen einer App wird jeder Anbieter dazu verpflichtet, den Link zur einer Datenschutzerklärung anzugeben. Google fordert, dass sich die Datenschutzerklärung auf die App bezieht und innerhalb der App erreichbar sein muss (14). Das wird nur bei jeder dritten Gesundheits-App so umgesetzt (15). Häufig verlinken App-Anbieter auf die Datenschutzerklärung ihrer Websites. Diese erfassen in der Regel keine oder andere Daten, nutzen andere Analyse-Tools als die App und arbeiten mit anderen Drittanbietern zusammenarbeiten. Ein Hinweis auf diese Problematik bietet die Checkliste nicht.

Checkliste Gesundheits-Apps: Mehr Zusammenarbeit – Besserer Patientenschutz

Die Erfahrungen von HealthOn aus der Analyse von über 10.000 Apps und die strukturierte, unabhängige Testung von über 800 deutschsprachigen Gesundheits-Apps ist eine gute Grundlage, um die Patientensicherheit zu verbessern. Organisationen, die sich der Patientensicherheit verpflichtet fühlen, sind eingeladen, dem Verein HealthOn als Mitgleider beizutreten und so zur Erreichung der Satzungsziele beizutragen: Transparenz und Qualität digitaler Gesundheitsanwendungen verbessern und Patienten, Verbraucher und Gesundheitsberufe dabei zu unterstützen, diese digitalen Anwendungen selbstbestimmt nutzen zu können in der Prävention ebenso wie in der Therapieführung.

Quellen

  1. Aktionsbündnis Patientensicherheit https://www.aps-ev.de/wp-content/uploads/2018/05/HE-Checkliste-Apps-2018_KURZ.pdf
  2. Patientensicherheit Schweiz https://www.patientensicherheit.ch/fileadmin/user_upload/1_Projekte_und_Programme/Aktionswoche/2018/2018_APS-Checkliste_GesundheitsApps.pdf
  3. Plattform Patientensicherheit – Österreich https://www.plattformpatientensicherheit.at/download/themen/2018/2018_APS-Checkliste-GesundheitsApps_web.pdf
  4. https://www.afgis.de/standards/gesundheitsapps/
  5. https://www.tk.de/techniker/service/gesundheit-und-medizin/kompetent-als-patient/gesundheits-apps-bewusstes-auswaehlen-2010050
  6. https://www.Healthon.de/checkliste  
  7. https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/w_specials/gesundheitsapps2011/article/971752/patientensicherheit-baek-fordert-guetesiegel-gesundheits-apps.html
  8. GAPP2-Studie (7/2017): Ergebnisbericht. https://www.healthon.de/marktstudien/2017/07/gapp2-ergebnisbericht-072017
  9. https://diadigital.de/
  10. appcheck.de/kriterienkatalog (Link inaktiviert aufgrund von nicht Erreichbarkeit, geprüft 05.10.2022) - Alternativlink (05.10.2022 hinzugefügt): https://appcheck.de/bewertung-durch-diadigital-und-pneumodigital/
  11. https://ehealth-services.fokus.fraunhofer.de/BMG-APPS/main-catalog (Link inaktiviert aufgrund von nicht Erreichbarkeit, geprüft 05.10.2022)
  12. https://play.google.com/store/apps/details?id=de.berlinchemie.kigi
  13. https://play.google.com/store/apps/details?id=com.infoteam.schwindelApp
  14. Google Play: Anforderungen an App-Anbietern im Hinblick auf Datenschutz und Sicherheit personenbezogener Nutzerdaten: https://play.google.com/intl/de_ALL/about/privacy-security-deception/personal-sensitive/
  15. HealthOn App-Suche
Kategorie

HealthOn - Experten in Sachen Digital Health

Dr. Ursula Kramer - Die Ap(p)othekerin bloggt auf HealthOn

DiGA-Expertin, Autorin, Beraterin

Die Vision eines gerechten, patientenorientierten Gesundheitssystems treibt die Ap(p)othekerin Dr. Ursula Kramer an. Digitalisierung sieht sie als Möglichkeit, diesem Ziel näher zu kommen. Seit 2011 testet sie Qualität, Sicherheit und Anwenderfreundlichkeit von Gesundheits-Apps, Medizin-Apps und Apps auf Rezept (DiGA). Sie will Transparenz schaffen und digitale Gesundheitskompetenz fördern. Sie teilt die Erfahrung aus der Analyse vieler tausender Gesundheits-Apps in der Beratung von Unternehmen, sie schreibt darüber im Blog auf HealthOn, hält Vorträge und erstellt wissenschaftliche Publikationen. Mehr zur Ap(p)othekerin Dr. Ursula Kramer...